Schulordnung

Vorwort

In unserer Schule sollen sich alle wohl fühlen. Wenn viele Menschen zusammenarbeiten, helfen Regeln dieses Ziel zu erreichen. Deshalb hat die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz unter Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Elternvertretern die folgende Schul- und Hausordnung beschlossen.
Sie soll Grundlage für ein geordnetes, rücksichtsvolles und friedliches Zusammenleben in der Schule sein.
Diese Schul- und Hausordnung hat Gültigkeit für alle Personen, die sich auf dem Schulgelände bzw. im Schulgebäude aufhalten.

1. Verhalten während der Unterrichtszeit

a)  Vor Schulbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler vor den Schulhauseingängen auf. Die Außentreppe muss aus Sicherheitsgründen frei bleiben. Schulbeginn ist in der Regel um 7.55 Uhr. Ist zehn Minuten nach Beginn der Stunde noch keine Lehrerin / kein Lehrer anwesend, so ver­ständigt die Klassensprecherin / der Klassensprecher die Schulleitung.

b)  Der Vormittagsunterricht endet in der Regel um12.15 oder um 13.00 Uhr. Nach dem Unterricht werden die Unter­richtsräume in ordentlichem Zustand verlassen. Verantwortlich dafür sind alle Schüler sowie der Ordnungsdienst, der vom Klassen- oder Fachlehrer bestimmt wird.

Nach dem Vormittagsunterricht verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude und begeben sich nach Hause (Primarstufe) oder ins Mittagsband (Grundschüler, die im Projekt „Lernen und Freizeit“ sind sowie die Schüler der Sekundarstufe)

Empfehlung: An der Klassenzimmertür kann eine Checkliste angebracht werden, die vor­schreibt, wie das Klassenzimmer am Ende des Unterrichts verlassen werden muss.

c) Schülerinnen und Schüler dürfen während der Unterrichtszeit und während der Pausen den Schulbereich grundsätzlich nicht verlassen. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung einer Lehrkraft möglich. Für die GMS-Sek-1-Schüler erstreckt sich die Unterrichtszeit vom Unterrichtsbeginn über das Mittagsband bis zum Unterrichtsende um 15.30 Uhr. Während des Mittagsbandes dürfen Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klassenstufe  mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten das Schulgelände verlassen. Dieses Recht kann bei unangemessenen Verhalten wieder entzogen werden.

d)   Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe dürfen während des Mittagsbandes, wenn die   Gemeindebücherei geöffnet ist, diese auf direktem Weg selbstständig aufsuchen.

2. Pausenregelung

a)   Die großen Pausen dienen den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrerinnen und Lehrern zur Erholung und Stärkung. Die Schülerinnen und Schüler verlassen zügig das Schulhaus und halten sich auf dem Pausengelände auf. Das Pausengelände umfasst die beiden Schulhöfe sowie die angrenzenden vom Hof einsehbaren Wiesenbereiche (wetterabhängig). Wetterbedingte Ausnahmeregelungen trifft die Schulleitung.

b)  Aus Sicherheitsgründen ist der Aufenthalt in den Treppenhäusern und auf der Eingangstreppe nicht erlaubt.

c)   Das Werfen von Schneebällen ist aus Sicherheitsgründen verboten.

 

3. Fachräume

Fachräume dürfen aus Sicherheitsgründen nur zusammen mit einer Lehrkraft betreten werden.

4. Allgemeines Verhalten – Sonstiges

Wir sind freundlich zueinander und ärgern, beleidigen oder kränken uns nicht!

a)   Die Bestimmungen und Vorgaben des Jugendschutzgesetzes gelten selbstverständlich für alle Schülerinnen und Schüler, deshalb können Abweichungen davon nicht geduldet werden, d.h. Rauchen, Alkohol und sonstige Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.

b)   Beim Betreten des Schulgebäudes ist das Handy auszuschalten. Das Handy darf auch während der großen Pausen nicht benutzt werden. In der Mittagspause darf das Handy, wenn notwendig, eingeschaltet werden. Foto- und Vidoeaufnahmen sind nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.

c)   Gemäß der Beschilderung ist das Befahren des Schulhofes nicht erlaubt.

d)  Alles, was den Schulbetrieb stört oder Sach- und Gesundheitsschäden verursachen kann, ist ver­boten (Waffen und Gegenstände, die als Waffe benutzt werden können - auch Attrappen -, Laserpointer, usw.)

e)   Die Verunreinigung des Schulhauses, insbesondere durch Kaugummis, Essensreste und andere Abfälle, ist zu vermeiden. Kaugummikauen ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

f)    Die Schülerinnen und Schüler kommen in angemessener Kleidung zum Unterricht.

5. Nach dem Unterricht

a)   Nach dem Unterricht werden die Unterrichtsräume und das Schulhaus in ordentlichem Zustand verlassen.

b)    Schülerinnen und Schülern, die zur Nachmittagsbetreuung kommen, ist zwischen 13 Uhr und 13.30 Uhr der Aufenthalt in der Schule nicht gestattet.

c)    Für Wertsachen ist jeder selbst verantwortlich. Fundstücke werden beim Hausmeister abgegeben. Die Schule haftet nicht für Verluste.

d)   Bei Beschädigungen gilt das Verursacherprinzip, d.h. wer einen Schaden verursacht, wird haftbar gemacht.

Sulzfeld, im März 2013 angepasst 2020

6. Entschuldigungsregelung

Verantwortlich für den Schulbesuch:

Eltern/Erziehungsberechtigte sorgen für:

  • regelmäßigen Schulbesuch
  • pünktliches Erscheinen zum Unterricht
  • vollständiges Unterrichtsmaterial

Ihr Kind kann die Schule nicht besuchen?

am ersten Tag bis 8.00 Uhr Anruf im Sekretariat
Tel.: 07269-7850


Krankheit

  • schriftliche Entschuldigung spätestens am dritten Tag (im Logbuch an den Klassenlehrer)
  • bei längeren Erkrankungen (länger als eine Woche): ärztliches Attest (Klassenlehrer) – sonst Schulpflichtsverletzung!

sonstige Gründe (nur in Ausnahmefällen)

  • Arzttermin
  • Todesfall in der Familie
  • ...

vorherige schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes an den Klassenlehrer


Logbuch-Einträge

tägliche Kontrolle

  • wöchentliche Unterschrift der Eltern
  • Entschuldigungen und Einträge der Eltern unaufgefordert an den Klassenlehrer

benotete Leistungsnachweise
(Arbeiten, Tests, Schnellhefter, …)

am nächsten Tag mit Unterschrift zurück an den Fachlehrer