Inklusion an der BFS

Grundidee der Gemeinschaftsschule ist, dass Kinder in heterogener Zusammensetzung erfolgreich miteinander und voneinander lernen. Dabei sind von Anfang an auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen verschiedener Art mitgedacht. Weg und Ziel ist hierbei die individuelle Förderung mit ebenso individuellen Zielsetzungen für Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Um dies bestmöglich umzusetzen, arbeiten an der Gemeinschaftsschule auch Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen, die eng mit den Lehrkräften der allgemeinen Schularten zusammenarbeiten.

Funktionierende Inklusion wird von allen Beteiligten mitgetragen: Von der Schulleitung, Lehrern, Schülern und nicht zuletzt den Eltern.

Die Jahrgangsstufen sind in heterogene Lerngruppen aufgeteilt. Schüler mit besonderem Förderbedarf werden dabei in einer Lerngruppe gebündelt, da sich verschiedene Vorteile gezeigt haben, v.a. die bessere sonderpädagogische Versorgung. Zwischen den Lerngruppen besteht Durchlässigkeit für eine sinnvolle Zusammenarbeit, die allen Schülerinnen und Schülern zugutekommen soll.

Um Schüler verschiedener Niveaustufen gemeinsam zu unterrichten, ist es unerlässlich, den Unterricht zu öffnen. Nur so kann sinnvoll differenziert werden. Da an der Gemeinschaftsschule bereits mehrere Niveaus gemeinsam unterrichtet werden und die Strukturen hierfür entsprechend vorhanden sind, ist die Etablierung weiterer (individueller) Niveaus für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf strukturell kein Problem. Nach allgemeinen Input-Phasen für alle Schüler wird das Thema auf den jeweiligen Niveaustufen bearbeitet, ggf. mit weiteren Inputs oder angeleiteten Übungsphasen. 

Wann immer möglich, soll der Unterricht am gemeinsamen Lerngegenstand stattfinden. Nur wenn andere Ziele höher stehen als die Berücksichtigung des gemeinsamen Lerngegenstands ist eine Abweichung von diesem Ideal legitim.

Grundsätzlich geschieht die Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Orientierung am Bildungsplan des jeweiligen Förderschwerpunkts (z.B. Lernen, Geistige Entwicklung, Sprache, Hören…). Ziel der Inklusion ist damit also nicht, dass alle Schülerinnen und Schüler zu einem bestimmten Zeitpunkt ein einheitliches Kompetenzniveau erreicht haben. Vielmehr werden den Schülerinnen und Schülern individuelle Ziele gesetzt, die sie durch Anstrengung auch erreichen können. Dabei sind natürlich in erster Linie auch die zuständigen Sonderpädagogen gefragt, die insbesondere hinsichtlich individueller Lernwege und -strategien sowie der Entwicklung in verschiedenen Bereichen entsprechend ausgebildet sind.

Zur bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird ein Förderplan erstellt im Sinne der Individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB). Dieser wird in Absprache mit allen an der Förderung beteiligten Personen erstellt (Lehrkräfte, Eltern, Therapeuten…) und orientiert sich primär an den Potenzialen der Schülerin / des Schülers. Ziel ist eine möglichst hohe Aktivität und Teilhabe für diese(n). Die ILEB als sonderpädagogisches Instrument ist damit in Hauptverantwortung der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, die sich dazu aber natürlich eng mit den Klassen- und Fachlehrern absprechen müssen.