Neue Coronaverordnung für Schulen ab dem 4. April

Liebe Eltern,

wie Sie vermutlich schon aus der Presse entnommen haben, gilt ab dem 4. April für die Schulen in Baden-Württemberg eine angepasste Corona-Verordnung.

Diese kam gestern Abend und enthält folgende Regelungen:

-Die Maskenpflicht entfällt. 

 Wir empfehlen dennoch dringend, aufgrund der angespannten Infektionslage, zunächst einmal auf jeden Fall bis zu den Osterferien, im Schulgebäude weiterhin eine Maske zu tragen.

-Die zweimalige Testpflicht (bei uns weiterhin montags und donnerstags) bleibt erst einmal bestehen.

-Die bisherigen Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Vorgaben zum regelmäßigen Lüften werden wir weiterhin konsequent beachten. 

-Bei einem Infektionsfall entfällt die fünftägige Kohortenpflicht sowie auch alle Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht.

-Das Zutritts- und Teilnahmeverbot für alle schulischen Veranstaltungen ist auf Personen begrenzt, die der Testpflicht nicht nachkommen bzw. für die eine Absonderungspflicht gilt.

 

Ihnen allen, trotz des Wintereinbruchs, ein wunderschönes und erholsames Wochenende!

Die Schulleitung der Blanc-und-Fischer-Gemeinschaftsschule

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