Informationen der Schulleitung: Elternbrief und neue Coronabestimmungen

Liebe Eltern,

wie Sie bereits wissen, findet anlässlich des 50-jährigen Jubiläums unserer Blanc-und-Fischer-Gemeinschaftsschule am 25.11.2022, ein großer Festakt in der Ravensburghalle statt. Da an einem solchen besonderen Tag noch sehr viel zu organisieren und zu proben ist, endet der Unterricht am Freitag, dem 25.11 bereits um 11:15 Uhr. Die Busse fahren entsprechend früher. Ausgenommen hiervon sind die 3. und 4. Klasse. Diese haben noch eine gemeinsame Probe und können dann nach der 5. Stunde nach Hause gehen. Für die 5. Stunde wird die Notbetreuung der Primarstufenkinder der Klasse 1 und 2 separat geregelt. Bei Bedarf bitte bis Mittwoch, 23.11. bei der Klassenleitung anmelden.

Natürlich möchten wir auch den Schülern, die an diesem Abend nicht am Programm teilnehmen können, die Möglichkeit bieten, das tolle, bunte und abwechslungsreiche Programm zu erleben. Außerdem sollen alle die Chance haben, die während der Schulzeit gedrehten „Geburtstagsclips “ aller Klassenstufen anzusehen. Deshalb findet am Montag, dem 28.11. um 11:30 Uhr ein Schülerfestakt in der Ravensburghalle in „abgespeckter Form“ statt. Alle Schüler der Klassen 1 - 4 haben an diesem Tag, unabhängig von ihrem regulären Stundenplan, um 13.00 Uhr Schulschluss.

Vermutlich sind Sie als Eltern auch gespannt, was die Schüler so alles geprobt und einstudiert haben. Einiges davon wird deshalb auch bei unserem großen Jubiläumsschulfest am 25. Juni 2023 nochmals zu sehen sein. Näheres zu dieser Veranstaltung, sowie auch kurzfristige aktuelle Entwicklungen, finden Sie auch auf unserer Homepage.

Zum Stichwort kurzfristige Informationen: wir haben heute eine E-Mail vom Kultusministerium mit aktuellen Änderungen zu den Bestimmungen zur Absonderung und Testung im Rahmen der aktuellen Corona-Verordnung erhalten.

Die wichtigsten Änderungen die uns betreffen sind:

· Die Absonderungspflicht entfällt. Eine Teilnahme am Unterricht mit positivem Test ist mit Maske möglich

· Ein positiver Selbsttest sollte durch ein zertifiziertes Testangebot geprüft wer-den

· Für positiv Getestete besteht Maskenpflicht

o in Innenräumen

o im Freien, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Per-sonen nicht eingehalten werden kann

o sollten positiv getestete SuS am Sportunterricht teilnehmen wollen, dann müssen sie durchgehend Maske tragen

o Singen mit Maske ist gestattet

o Musizieren mit Blasinstrumenten in Innenräumen bei Maskenpflicht ist ohne Maske nicht möglich und daher ausgeschlossen

Generell gilt jedoch:

Wer krank ist, soll zu Hause bleiben!

Das heißt mit Krankheitssymptomen unabhängig von Corona-, Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger, sollte auf einen Schulbesuch verzichtet werden.

Den genauen Wortlaut der Bestimmungen zur Absonderung und Testung finden Sie auf unserer Homepage.

Wir freuen uns schon auf die kommenden Festlichkeiten und wünschen Ihnen alles Gute – vor allem Gesundheit!

 

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Schey, Ilona Reder

Schulleitung

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