Elternbrief Regelung der letzten Schultage/ Weihnachtsferien

Liebe Eltern,

das Ziel der Landesregierung Baden-Württemberg ist es, die Schulen offen zu halten. Aus diesem Grund beginnen die Weihnachtsferien regulär am 23.12.2021. Um dem Wunsch mancher Eltern Sorge zu tragen, sich in der Zeit vor den Feiertagen zu isolieren, hat das Kultusministerium folgende Ausnahmeregelung beschlossen:

„Im Zeitraum vom 20. bis zum 22. Dezember 2021 besteht die Möglichkeit, dass sich Schülerinnen und Schüler in eine selbstgewählte Quarantäne begeben, indem die Eltern sie vom Präsenzunterricht beurlauben lassen.“ Für die Beurlaubung gelten folgende Regelungen:

  • Der Beurlaubungswunsch wird von den Erziehungsberechtigten schriftlich und formlos angezeigt.
  • Den Schülerinnen und Schülern werden für die Zeit der Beurlaubung Arbeitsaufträge (Lernpaket) erteilt, mit der Auflage, dass diese im Beurlaubungszeitraum erledigt werden müssen.
  • Klassenarbeiten/Lernzielkontrollen, die an diesen Tagen geschrieben werden, müssen nachgeholt werden.
  • Die Beurlaubung muss für den vollständigen Zeitraum in Anspruch genommen werden, d.h. ein Einstieg in die Beurlaubung nach dem 20. Dezember ist nicht möglich.

Falls Sie Ihr Kind an diesen drei Tagen vor den Weihnachtsferien vom Präsenzunterricht befreien möchten, muss aufgrund der internen Planung schnellstmöglich, jedoch spätestens bis Donnerstag, den 16.12.2021, ein verbindlicher Antrag auf Beurlaubung vom 20.- 22.12.2021 der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer schriftlich vorgelegt werden.

 

Darüber hinaus möchten wir Sie über folgende Punkte informieren:

1. Eine Neuerung im Schulbereich ist, dass Schülerinnen und Schüler ab 6 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in den Schulferien nun einen aktuellen Testnachweis oder - soweit vorhanden - einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen, wenn sie Einrichtungen besuchen wollen, für die außerhalb der Ferien die Vorlage des Schülerausweises ausreichend ist. Nach dem Ende der Ferien erhalten Sie den Zutritt wie zuvor mit Vorlage des Schülerausweises. Diese Ausnahmeregelung ist derzeit für Schülerinnen und Schüler im Alter von 12 bis 17 Jahren bis zum 31. Januar 2022 befristet.

Damit haben alle Personen in dieser Altersgruppe ausreichend Zeit, ein Impfangebot anzunehmen.

D.h. in den Ferien gilt der Schülerausweis nicht als Testvorlage für Veranstaltungen und er gilt danach auch nur noch bis 31.01.2022 fürKinder und Jugendliche ab 12 Jahren.

2. Auf Grund von Sanierungsarbeiten kann in der Zeit vom 20. - 22.12.2021 kein Sport-unterricht in der Ravensburghalle stattfinden. Ebenso ist in diesem Zeitraum die Mensa gesperrt. Bitte geben Sie an diesen Tagen Ihrem Kind ein Vesper für die Mittagspause mit.

3. Wir möchten noch auf eine Aktion unseres Fördervereins hinweisen:

Falls Sie noch ein besonderes Weihnachtsgeschenk brauchen, haben Sie die Möglichkeit am Freitag, dem 17.12.2021, von 11:00 – 13.30 Uhr auf dem Pausenhof unseren Schulwein, die „Streberrebe“ zu erwerben. Das Geld kommt dem  Förderverein und somit unseren Schülern zu Gute.

Am Mittwoch, dem 22.12.2021 endet der Unterricht für alle Klassen um 11:15 Uhr.

Wir wünschen Ihnen allen frohe, besinnliche Weihnachten sowie entspannte und erholsame Ferien.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Schey, Ilona Reder

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